1. An wen richte ich den Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen?
Institut für Psychologie
Universität Greifswald
Prüfungsausschussvorsitzender
Prof. Dr. Rainer Reisenzein
Franz-Mehring-Straße 47
17487 Greifswald
2. Sollen die Leistungsnachweise im Original oder in Kopie eingereicht werden?
Als beglaubigte Kopie.
3. Welche Informationen bzw. welche Dokumente benötigen Sie, um eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorzunehmen?
- Beglaubigte Kopien der von Ihnen erbrachten Leistungsnachweise.
- Kopie Ihrer Studienbescheinigung.
4. Ich habe bisher im Ausland studiert. Welche Informationen bzw. welche Dokumente benötigen Sie für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester?
- Übersetzung der Leistungsnachweise (beglaubigt)
- Angaben zu Inhalten und Umfang der absolvierten Lehrveranstaltungen
- Auszug der Studienordnung oder Prüfungsordnung zu Inhalten des Studiums
5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in das 2. FS eingestuft zu werden?
- Zwingend der Leistungsnachweis Statistik I
- zusätzlich ein weiterer Leistungsnachweis
6. Müssen die Leistungsnachweise benotet sein?
Nein.
7. Ich muss mich zum 28. Februar/31. August bewerben, erhalte aber einige Leistungsnachweise erst später. Bis wann kann ich Leistungsnachweise nachreichen, damit noch eine Einstufung für das Semester erfolgt?
- Nachweise können bis 2 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Einstufung möglichst erst ein, wenn Sie alle Leistungsnachweise vorliegen haben.
- Wichtig ist, dass Sie Ihre Bewerbung auf Zulassung in ein höheres Fachsemester termingerecht im Studierendensekretariat einreichen.
8. Wie lange dauert die Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss?
Längstens zwei Wochen.
9. Ist die Anerkennung von Leistungen aus einem Bachelorstudium möglich?
Ja.
10. Ist die Anerkennung von Prüfungsleistungen möglich? Welche Unterlagen muss ich hierfür einreichen?
- Ja. Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen reichen Sie bitte eine beglaubigte Kopie über die Absolvierung der Prüfung ein.
- Des Weiteren werden folgende Informationen benötigt:
* Form der Prüfung (mündlich / schriftlich)
* Umfang / Dauer (bspw. 30minütige mündliche Prüfung, dreistündige Klausur)
* Welche Inhalte sind in dem Fach studiert worden? (Auszüge aus der Prüfungs- oder Studienordnung, die Angaben zum Inhalt machen)
11. Wird der Einstufungsbescheid an das Studierendensekretariat weitergeleitet oder muss ich ihn selbst dorthin senden?
- Die Einstufung wird an das Studierendensekretariat weitergeleitet.
- Ausnahme: Sie bitten im Anschreiben um Zusendung an Sie selbst.
12. Was muss ich sonst noch beachten?
- Bitte geben Sie auf Ihrem formlosen Antrag auf Einstufung unbedingt eine Postadresse an.
- In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie für kurzfristige Rückfragen auch eine Mailadresse angeben.
- Eine Auflistung über die eingereichen Leistungsnachweise ist hilfreich.
13. Wann muss der Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester eingegangen sein?
- Bewerbungstermin für das Sommersemester: 28. Februar
- Termin für das Wintersemester: 31. August
- Es zählt der Eingangsstempel im Studierendensekretariat.
14. Gibt es an der Universität Greifswald noch den Diplomstudiengang Psychologie?
Ja, voraussichtlich wird zum Wintersemester 2013/14 auf den Bachelorstudiengang umgestellt.
